Ein Heilpraktiker ist eine in Deutschland einzigartige Berufsbezeichnung: Sie bezeichnet eine Person, die heilkundlich tätig ist, ohne Ärztin oder Arzt zu sein. Die rechtliche Grundlage ist das Heilpraktikergesetz von 1939, das Heilpraktikern erlaubt, Patienten eigenverantwortlich zu untersuchen, zu diagnostizieren und zu behandeln.
Der Weg zum Heilpraktiker führt über eine staatliche Überprüfung beim Gesundheitsamt – keine einheitliche Ausbildungsordnung, aber eine umfangreiche Prüfung in medizinischem Grundlagenwissen. Viele Heilpraktiker haben zusätzlich jahrelange Ausbildungen in spezifischen Therapieverfahren absolviert.
Was Heilpraktiker von Ärzten unterscheidet: Wir arbeiten in der Regel mit mehr Zeit pro Patient, stärker ganzheitlich und häufig mit naturheilkundlichen Methoden, die in der Schulmedizin nicht den gleichen Stellenwert haben. Wir können keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen, keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen und keine invasiven medizinischen Eingriffe vornehmen. Was wir können: zuhören, ganzheitlich denken und den Menschen hinter den Symptomen sehen.