Nein, es ist gesetzlich verboten, dass Heilpraktiker-Rechnungen von der Krankenkasse übernommen werden. Allerdings ist es möglich, dass im Rahmen von Zusatz- oder Bonusprogrammen ein Teil der Kosten erstattet werden.
Ebenso ist es möglich, dass die Behandlungskosten von privaten Krankenkassen, Heilpraktiker-Zusatzversicherungen oder staatlichen / kirchlichen Beihilfestelle übernommen werden.